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   VGH Bayern, 26.04.2016 - 9 C 16.669   

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VGH Bayern, 26.04.2016 - 9 C 16.669 (https://dejure.org/2016,10776)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2016 - 9 C 16.669 (https://dejure.org/2016,10776)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2016 - 9 C 16.669 (https://dejure.org/2016,10776)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 30.04.2015 - 9 C 15.489

    Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht; baurechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2016 - 9 C 16.669
    Im Übrigen geht der Senat auch bei solchen Klagen regelmäßig von einem Streitwert von 7.500 Euro aus (vgl. BayVGH, B. v. 30.4.2015 - 9 C 15.489 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VG Würzburg, 18.06.2010 - W 4 K 09.704

    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten; Klage auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2016 - 9 C 16.669
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich damit auch von dem vom Kläger zitierten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg" Az. W 4 K 09.704, dem eine Verpflichtungsklage des Klägers auf bauaufsichtliches Einschreiten zugrunde lag.
  • VGH Bayern, 06.11.2015 - 9 C 15.2337

    Streitwertbeschwerde gegen die Erteilung eines Bauvorbescheids

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2016 - 9 C 16.669
    In Anlehnung an Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs geht der Senat in baurechtlichen Nachbarklagen üblicherweise von einem Streitwert von 7.500 Euro aus (vgl. zuletzt BayVGH, B. v. 6.11.2015 - 9 C 15.2337 - Rn. 3).
  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 9 ZB 15.376

    Keine Verletzung von Nachbarrechten wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen

    Der Senat legt hierbei regelmäßig den jeweils aktuellen Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zugrunde (vgl. BayVGH, B. v. 26.4.2016 - 9 C 16.669 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 13.11.2020 - 9 C 20.2373

    Abweichung vom Streitwertkatalog bei Befreiung von den Festsetzungen des

    In baurechtlichen Nachbarklagen, in denen es nicht zuerst um den Wert oder die Kosten eines Bauvorhabens, sondern um die Geltendmachung von Nachbarrechten geht (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2016 - 9 C 16.669 - juris Rn. 3), geht der Senat üblicherweise vom unteren Wert des in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs 2013 vorgeschlagenen Streitwertrahmens aus und setzt regelmäßig einen Streitwert in Höhe von 7.500 Euro fest (BayVGH, B.v. 1.8.2019 - 9 C 19.1331 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.10.2019 - 9 C 19.1608

    Nachbarklage gegen eine Befreiung von einem Bebaungsplan für die Errichtung eines

    In baurechtlichen Nachbarklagen, in denen es nicht zuerst um den Wert oder die Kosten eines Bauvorhabens, sondern um die Geltendmachung von Nachbarrechten geht (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2016 - 9 C 16.669 - juris Rn. 3), geht der Senat üblicherweise vom unteren Wert des in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs 2013 vorgeschlagenen Streitwertrahmens aus und setzt regelmäßig einen Streitwert in Höhe von 7.500 Euro fest (BayVGH, B.v. 1.8.2019 - 9 C 19.1331 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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